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   SG Detmold, 04.08.2010 - S 8 AS 1408/10 ER   

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SG Detmold, 04.08.2010 - S 8 AS 1408/10 ER (https://dejure.org/2010,22989)
SG Detmold, Entscheidung vom 04.08.2010 - S 8 AS 1408/10 ER (https://dejure.org/2010,22989)
SG Detmold, Entscheidung vom 04. August 2010 - S 8 AS 1408/10 ER (https://dejure.org/2010,22989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Berücksichtigung eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft nach Rückzug in die gemeinsame Wohnung nach einer Trennung lediglich infolge fehlenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Detmold, 04.08.2010 - S 8 AS 1574/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Detmold, 04.08.2010 - S 8 AS 1408/10
    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 8 AS 1574/10 ER geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsakte der Antragsgegnerin sowie der Gerichtsakte zu dem Verfahren S 8 AS 1574/10 ER, die bei der Entscheidung vorgelegen haben, Bezug genommen.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Detmold, 04.08.2010 - S 8 AS 1408/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2008 - L 19 B 132/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Detmold, 04.08.2010 - S 8 AS 1408/10
    Will ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger die gesetzliche Vermutung widerlegen, muss er damit einen Beweis dahingehend erbringen, dass entweder die von der Vermutungsregelung vorausgesetzten Hinweistatsachen nicht vorliegen oder aber andere Hinweistatsachen vorliegen, die die Vermutung entkräften, es sei der wechselseitige Wille vorhanden, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (vgl. LSG NRW v. 11.08.2008, Az.: L 19 B 132/08 AS ER m.w.N.).
  • SG Detmold, 04.08.2010 - S 8 AS 1574/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sie tragen vor: Die Antragsteller bildeten keine Bedarfsgemeinschaft mit Herrn T Q. Sie verwiesen diesbezüglich auf ein weiteres anhängiges Eilverfahren, welches unter dem Aktenzeichen S 8 AS 1408/10 ER geführt wird.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie den der beigezogenen Verwaltungsakte der Antragsgegnerin und der Gerichtsakte zum Verfahren S 8 AS 1408/10 ER, die bei der Entscheidung vorgelegen haben, Bezug genommen.

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